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Ich zitiere weiter aus der Urteilsbegründung: „Maßgeblich ist, dass weder der Kläger noch seine Ehefrau und, soweit ersichtlich, auch nicht die beiden älteren Söhne, jemals den Wunsch verspürt haben, die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen.“

Oh, das ärgert. Das sitzt wie ein Kloss in meinem Hals. Ausgerechnet die, die mit vorgefertigten Antworten meine Urteilsbegründung verkünden, wollen wissen, welche Wünsche meine Familie verspürt. Fragen Sie mal einen Armenier, einen Assyrer oder einen Kurden, ob einer von uns an der türkischen Staatsangehörigkeit hängt. Sie ist im Gegenteil, eine Last und Demütigung für uns. Wir würden uns ihrer lieber gestern als heute entledigt sehen und glücklich gleichberechtigte Bürger einer demokratischen Gesellschaft werden. Doch Kurdinnen und Kurden bekommen bekanntlich in Deutschland nicht ohne weiteres die Einbürgerung. Die bloße Teilnahme an Musikveranstaltungen reicht schon aus, um abgelehnt zu werden. Das nennt man politische Rückendeckung für den NATO-Partner Türkei. Trotz aller widrigen Umstände fällt diese Rückendeckung hier in Deutschland ziemlich satt aus.

Ich zitiere weiter aus der Urteilsbegründung:
"Vielmehr ergibt sich insbesondere aufgrund des politischen Engagements des Klägers, dass dieser tief in der kurdischen Tradition verwurzelt ist und selbst wenig Integrationsvermögen gezeigt hat."
Zur Urteilsbegründung heißt es, ich zitiere:
"Durch seine weitere aktive Parteinahme für die Kurden in unterschiedlichen verbotenen Vereinigungen auch nach seiner zweijährigen Inhaftierung hat der Kläger gezeigt, dass er sich auch weiterhin nicht an die Vorschriften im Bundesgebiet halten wird."

Dazu möchte ich folgendes feststellen: Ich bin nicht Mitglied in irgendeiner politischen Partei und war das auch nicht. Doch für mich ist es eine Frage des Anstandes, Partei zu ergreifen gegen einen Völkermord, der seit 1914/15 und verstärkt seit 1938 unter verschiedenen Vorzeichen mit wechselnder Intensität in meinem Herkunftsland fortgeführt wird.

Ich zitiere weiterhin aus der Urteilsbegründung:
"Die beiden jüngsten Kinder sind hier geboren und aufgewachsen. Alle Kinder haben in Deutschland die Schule besucht. Keines der Kinder ist aber beruflich oder aufgrund eigener persönlicher Bindungen derart im Bundesgebiet verwurzelt, dass es unzumutbar wäre, das Bundesgebiet mit dem Vater zu verlassen"

Ich frage Sie: Wo anders sind denn meine Kinder verwurzelt, wenn nicht hier? Sie sind Münchner! Eine solche Schlussfolgerung beruht auf der Prämisse, dass Kinder, die zwar hier geboren sind und seitdem hier leben, jedoch nicht durch Blutsverwandtschaft Deutsche sind, nicht hierher gehören.